Reisescheck

Reisescheck
Rei|se|scheck 〈m. 6im internationalen Reiseverkehr übliches Bankakkreditiv zum Erlangen von Zahlungsmitteln; Sy Travellerscheck

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Rei|se|scheck, der:
1. Zahlungsmittel, bes. für Auslandsreisen, das die Auszahlung eines bestimmten Betrages durch eine Bank des besuchten Landes garantiert.
2. (DDR) Schein, der zu einer Ferienreise an einen bestimmten Ort berechtigt.

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Reisescheck,
 
Travellerscheck ['trævələr-, englisch], bargeldloses Zahlungsmittel im internationalen Reiseverkehr in Form von Schecks (Orderschecks) oder scheckähnlichen Urkunden. Reiseschecks lauten in der Regel auf runde Beträge und werden in den internationalen wichtigsten Währungen ausgestellt. Der Inhaber weist sich durch eine bei der Ausgabe auf den Scheck gesetzte Unterschrift aus, die beim Einlösen in Anwesenheit des Akzeptanten wiederholt werden muss. Reiseschecks sind gegen Missbrauch nach Verlust oder Diebstahl versichert. Reiseschecks wurden zuerst 1891 von der American Express Company ausgegeben (American Express Traveller Cheques), dann auch von anderen Banken, Reisebüros, Schifffahrtsgesellschaften. Sie können bei Kreditinstituten, Wechselstuben, Luftverkehrsgesellschaften, Hotels, Gaststätten im In- und Ausland in Zahlung gegeben werden. In Europa haben die Reiseschecks gegenüber Eurocheques und Kreditkarten an Bedeutung verloren.

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Rei|se|scheck, der: 1. Zahlungsmittel, bes. für Auslandsreisen, das die Auszahlung eines bestimmten Betrages durch eine Bank des besuchten Landes garantiert. 2. (DDR) Schein, der zu einer Ferienreise an einen bestimmten Ort berechtigt.

Universal-Lexikon. 2012.

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